Das Amtsgericht Neuruppin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Pentracor GmbH am 3. Februar 2023 eröffnet (Az.: 15 IN 16/23). Anleger der Anleihe 2020/2025 müssen nun finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihrer Investition befürchten.
Die Pentracor GmbH hat die Anleihe 2020/2025 mit einem Emissionsvolumen von bis zu 15 Millionen Euro und einer Laufzeit bis Mai 2025 begeben (WKN: A289XB / ISIN: DE000A289XB9). Die Inhaberschuldverschreibung ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 29. Mai 2023 fällig. Doch nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger befürchten, dass es zu keinen weiteren Zinszahlungen mehr kommen wird und die Rückzahlung der Anleihe gefährdet ist. Ihr investiertes Geld steht im Feuer.
Dass die Pentracor GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, hatte sich bereits angedeutet. Das Medizintechnik-Unternehmen hatte eine neue Behandlungsmethode für innere Gewebeschäden bei Patienten nach akuten Ereignissen wie einem Herzinfarkt auf den Markt gebracht. Nachdem der Start vielversprechend war, waren die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 rückläufig. Nun folgte der Insolvenzantrag. Hintergrund dafür ist nach Angaben des Unternehmens die unbefriedigende Absatz- und Umsatzsituation wegen noch strittiger Kostenerstattungen durch die Krankenkasse für die CRP-Apherese der Pentracor GmbH. Zudem hätten Verhandlungen mit Kapitalgebern bislang noch nicht zum Ziel geführt. Daher werde nun eine Sanierung im Insolvenzverfahren angestrebt.
Ob eine Sanierung gelingt, ist offen. „Die Anleger müssen aber damit rechnen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Denkbar ist, dass die Anleihebedingungen verändert werden sollen und z.B. die Zinssätze gesenkt oder die Laufzeit verlängert werden soll“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch dann musss damit gerechnet werden, dass die Insolvenzmasse nicht ausreichen wird, um die Forderungen vollständig zu bedienen; die Anleger müssen sich auf Verluste einstellen.
In dieser angespannten Situation können die Anleger ihre rechtliche Möglichkeiten von der Kündigung des Vertrags bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen. „Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko informiert haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht den Anleihe-Anlegern der Pentracor GmbH für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht